Spielplatzkontrolle

 

Spielplätze sind für die Entwicklung von Kindern von immenser Bedeutung. Nirgendwo sonst können sie ihre Fähigkeiten und Grenzen so gut ausloten und weiterentwickeln wie beim Klettern und Springen auf einem Spielplatz.

Schürfwunden und Prellungen sind dabei natürlich mit an der Tagesordnung, in Grenzen sogar erwünscht.

Im Prinzip gilt: Ein Spielgerät ist so konstruiert, dass die möglichen Gefahren von dem Kind, welches es alleine erklettern oder benutzen kann, wahrgenommen werden können sollten. Die Nutzung von Spielgeräten wird demnach durch die Zugangsmöglichkeit (zum Beispiel Sprossenbreite) reglementiert.

Versteckte Gefahren sind bei Spielgeräten dagegen nicht zulässig. Häufige Grunde hierfür sind Verschleiß, Fehlmontage oder Veränderungen der unmittelbaren Umgebung.

Aus diesem Grund ist der Betreiber eines Spielplatzes dazu verpflichtet, diesen in regelmäßigen Abständen gemäß der aktuellen Gesetzeslage und DIN-Normen zu kontrollieren oder kontrollieren zu lassen.

Hierbei unterscheidet man zwischen:

  • visueller Kontrolle (wöchentlich)
  • operativer Kontrolle (spätestens alle 3 Monate)
  • Jahreshauptuntersuchung (einmal im Jahr)

Bei Neubau oder Umgestaltung eines öffentlich zugänglichen Spielplatzes ist dieser vor Nutzungsfreigabe von einem geprüften Spielplatzkontrolleur abzunehmen.

Unsere ausgebildeten und erfahrenen Spielplatzkontrolleure (Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN 79161 / Geprüfter Sachkundiger für alle Prüfungen auf Spielplätzen) übernehmen die Spielplatzkontrolle und Abnahme gerne für Sie.

Wir arbeiten gemäß DIN EN 1176 und 1177.

Für jedes Spielgerät erstellen wir ein eigenes Datenblatt, auf dem unsere Ergebnisse und Handlungsempfehlungen übersichtlich und eindeutig dargestellt werden.

Lassen Sie sich jetzt beraten:

 

Überblick über die aktuellen Spielplatz–Normen

 

Seit Ende der 90er Jahre gelten europaweite einheitliche Normen für Spielplätze:

  • DIN EN 1176-1 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 1: Allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren
  • DIN EN 1176-2 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 2: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Schaukeln
  • DIN EN 1176-3 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 3: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Rutschen
  • DIN EN 1176-4 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 4: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Seilbahnen
  • DIN EN 1176-5 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 5: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Karussells
  • DIN EN 1176-6 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 6: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Wippgeräte
  • DIN EN 1176-7 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 7: Anleitung für Installation, Inspektion, Wartung und Betrieb
  • DIN EN 1176-10 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 10: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für vollständig umschlossene Spielgeräte
  • DIN EN 1176-11 Spielplatzgeräte und Spielplatzböden Teil 11: Zusätzliche besondere sicherheitstechnische Anforderungen und Prüfverfahren für Raumnetze
  • DIN EN 1177 Stoßdämpfende Spielplatzböden, Bestimmung der kritischen Fallhöhe
  • DIN 18034 Spielplätze und Freiräume zum Spielen – Anforderungen und Hinweise für die Flächensicherung, die Planung und den Betrieb

Nach DIN EN 1176-7 geforderte regelmäßige Inspektionen

 

a) Visuelle Routine-Inspektion (wöchentlich bis täglich)

  • Inspektion zur Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben haben.
  • Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann sich eine tägliche Inspektion bzw. Spielplatzkontrolle erforderlich machen!
  • Schwerpunkte der Inspektion sind u.a. Sauberkeit (z.B. Glasbruch), Vandalismus, Beschaffenheit der Bodenoberflächen, freiliegende Fundamente, scharfe Kanten, zerbrochene, beschädigte oder fehlende Teile, übermäßiger Verschleiß von beweglichen Teilen, bauliche Stabilität der Geräte.

b) Operative Inspektion (alle 1 bis 3 Monate)

  • Im genannten Zyklus oder nach den Vorgaben des Herstellers/Vertreibers vornehmen.
  • Detaillierte Inspektion als die visuelle Routine-Inspektion zur Überprüfung des Betriebes, Verschleißes und der Stabilität der Geräte (Schwerpunkte wie unter a) genannt).

c) Jährliche Hauptinspektion

  • Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes der Geräte, Fundamente und Oberflächen.
  • Die Hauptinspektion kann das Freilegen bestimmter Teile erforderlich machen. Dabei werden die Wirkung von Witterungseinflüssen, das Vorliegen von Verrottung oder Korrosion sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten oder ersetzten Anlagenteilen erfasst.

Sie haben Fragen zu den Regelungen und Normen?  Dann rufen Sie uns einfach an oder schreiben uns eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne zum Thema Spielplatzkontrolle.

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