Artenschutzrechtliches Gutachten

 

Hintergrund für artenschutzrechtliche Gutachten

 

Das Artenschutzrecht ist ein wichtiger Teilbereich des Naturschutzrechts und erlangt durch den weltweit zunehmenden Biodiversitätsverlust immer größere Bedeutung.

Artenschutzrechtliche Gutachten spielen im Artenschutz eine entscheidende Rolle, denn sie stellen sicher, dass Bauvorhaben, Baumfällungen oder andere Baumaßnahmen die Artenvielfalt nicht negativ beeinträchtigen.

Bis 2006 lag der Fokus des Naturschutzrechts hauptsächlich auf der Erhaltung von Lebensräumen durch Regulation von Eingriffen, Ausweisung von Schutzgebieten und dem Schutz bestimmter Biotope, während der Artenschutz vorwiegend auf den Schutz einzelner Exemplare beschränkt war.

Dies änderte sich mit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2006, das die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtete, die artenschutzrechtlichen Vorgaben der FFH-Richtlinie konsequenter umzusetzen.

In Folge wurde das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) novelliert, um die Beanstandungen des EuGH zu adressieren. Dieses ist am 01.03.2010 in Kraft getreten. Vor allem § 44 des BNatSchG ist hier von großer Bedeutung.

Nach § 44 Abs.1 des BNatSchG sind folgende Aktivitäten grundsätzlich verboten:

  • Verfolgung, Fang, Verletzung oder Tötung wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten,
  • Erhebliche Störung wild lebender Tiere streng geschützter Arten und europäischer Vogelarten während sensibler Phasen wie Fortpflanzung, Aufzucht, Mauser, Überwinterung und Wanderschaft,
  • Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der besonders geschützten Arten,
  • Entnahme, Beschädigung oder Zerstörung wild lebender Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihrer Entwicklungsformen.

Quellenverweis: Link

Folglich sind artenschutzrechtliche Gutachten nötig, um zu überprüfen, ob und inwiefern geplante Bau- oder Nutzungsmaßnahmen mit den obigen gesetzlichen Artenschutzvorschriften vereinbar sind.

Sie gewährleisten, dass die ökologischen Auswirkungen einer Baumaßnahme vollständig verstanden, bewertet und minimiert werden. 

Sie benötigen ein Gutachten für Ihr Bauvorhaben, dann melden Sie sich bei uns unter 0421 – 37 84 310 oder über das Kontaktformular.

 

Besonderer Risikofall: Baumfällen

 

Beim Fällen von Bäumen können artenschutzrechtliche Belange zur Geltung kommen, insbesondere wenn Bäume als Lebensraum für bestimmte Tiere oder Pflanzen dienen. In diesem Fall ist ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig, um eine sachgerechte Entscheidung treffen zu können.

Bäume, im Besonderen Stadtbäume, werden von vielen Tiergruppen als Lebensstätte genutzt.

  • Vögel bauen hier ihre Nester oder nutzen sie als Rückzugs- und Ruheplatz
  • Viele Käferarten verbringen ihr gesamtes Larvenstadium, welches mitunter bis zu 4 Jahre dauert dem gleichen Baum
  • Fledermäuse leben in alten Baumhöhlen.
  • Eichhörnchen bauen ihre Kobel in Baumkronen
  • Siebenschläfer versteckten sich in Baumhöhlen
  • Hornissenköniginnen bevorzugen Bäume mit Holzfäule für ihr Nest, welches sie auch mal mehrere Jahre hintereinander nutzen

Wird ein Baum unbedacht im Rahmen eines Bau- oder Modernisierungsprojektes gefällt, kann dies im schlimmsten Fall die ganze Population einer bestimmten Tiergruppe vor Ort auslöschen.

Das artenschutzrechtliche Gutachten informiert über den Bestand geschützter Tier- und Pflanzenarten und deren Schutzstatus. Im Fokus stehen dabei insbesondere Tiere, die im Baum leben oder diesen als Lebensraum nutzen.

Ausgehend von den Erkenntnissen des Gutachtens kann dann entschieden werden, ob der Baum gefällt werden darf oder ob alternative Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die betroffenen Arten zu schützen.

Für wen ist ein artenschutzrechtliches Gutachten sinnvoll?

 

Ein artenschutzrechtliches Gutachten ist in erster Linie für expansive Bau- oder Modernisierungsvorhaben notwendig.

Egal ob es sich um die Errichtung von Häusern, Wohnungen, Infrastrukturprojekten wie Straßen- oder Bahnstrecken oder auch landwirtschaftlichen Modernisierungen (Windräder z.B.) handelt, überall dort, wo aktiv in die Natur eingegriffen wird und wo Lebensräume von Tieren, Bäumen und Pflanzen betroffen oder gar bedroht sind, ist ein artenschutzrechtliches Gutachten notwendig.

 

Die Vorteile liegen auf der Hand

 

Ein solches Gutachten kann nicht nur dazu beitragen etwaige gerichtliche Konsequenzen zu vermeiden, sondern auch eventuellen Verzögerungen des Vorhabens durch nachträglich notwendige Anpassungen an Artenschutzbelange vorzubeugen.

So hilft das Gutachten bei:

  • Rechtssicherheit
  • Vermeidung von Baustörungen und Verzögerungen
  • Nachhaltiger Bauplanung
  • Ausbau des öffentlichen Images bzw. Branding

 

Ablauf eines artenschutzrechtlichen Gutachtens

 

Eine artenschutzrechtliche Prüfung bzw. Gutachten folgt einem systematischen Fünf-Schritte-Plan:

  • Relevanzprüfung: Im ersten Schritt wird bewertet, ob artenschutzrechtliche Belange relevant sind.
  • Bestandserfassung: In diesem Schritt wird eine umfassende Bestandserfassung der Tier- und Pflanzenarten am betreffenden Ort vorgenommen.
  • Prüfung der Verbotstatbestände: Hier wird überprüft, ob die geplanten Aktivitäten gegen die im BNatSchG aufgeführten Verbotstatbestände verstoßen.
  • Prüfung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen): Anschließend wird geprüft, ob Ausgleichsmaßnahmen notwendig sind und wie diese im Voraus umgesetzt werden können.
  • Ausnahmeprüfung: Zum Abschluss wird geprüft, ob Ausnahmen vom Artenschutzrecht gemacht werden können und ob diese rechtmäßig sind.

Die Ergebnisse werden dann in einem umfassenden Gutachten zusammengefasst, interpretiert und anschließend an den Auftraggeber übermittelt, damit dieses bei der zuständigen naturschutzrechtlichen Genehmigungsbehörde eingereicht werden kann.

Dies kann je nach Bundesland und Vorhaben das Umweltamt, die Bauaufsichtsbehörde oder eine obere Naturschutzbehörde sein.

 

Wir helfen Ihnen bei der Erstellung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens

 

Die Erstellung und Beurteilung eines solchen Gutachtens wird durch einen qualifizierten Baumgutachter oder Fachmann für Artenschutz durchgeführt.

Es ist zudem empfehlenswert, sich frühzeitig bei der zuständigen Behörde über die genauen Anforderungen und den Ablauf zu informieren.

Wir bei Engelmann & Co. sind Experten für Baumgutachten und stehen Ihnen hier gerne aktiv zur Seite. Wir liefern fachlich fundierte artenschutzrechtliche Gutachten, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage und Sicherheit dienen können.

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