Bei der Methode Koch handelt es sich um eine Taxierung von Schutz- und Gestaltungsgrün, welche geltende rechtliche Vorgaben berücksichtigt, erstmals 1975 vom Bundesgerichtshof im s. g. Kastanienbaumurteil in allen Einzelheiten anerkannt (BGH 13.05.1975 – VI ZR 85/74), und 1989 bestätigt wurde (BGH Urteil vom 07.03.1989 – IVa ZR 130/88). Mit dem BGH Urteil vom 15.10.1999 (V ZR 77/99), welches die Methode Koch erneut als Grundlage für Schadensersatzansprüche bestätigt hat, kann von einer ständigen Rechtsprechung ausgegangen werden.
Mit dem Urteil vom 25.01.2013 bestätigte der BGH (V ZR 222/12) erstmalig auch die Ermittlung von Teilschäden nach Methode Koch.
Bei der Methode Koch wird der Wert eines Baumes über die Herstellungskosten eines Gehölzes in der Vergangenheit berechnet. Im Vergleich zu Gebäuden haben Gehölze meist eine deutlich längere Herstellungszeit. Kosten, die hierbei entstehen, sind als Investitionen aufzufassen, und über den Zeitraum der Herstellung zu verzinsen. Ein inflationsbereinigter, der aktuellen Marktsituation entsprechender Zinssatz wird hierzu herangezogen. Sofern keine Umsatzsteuervorabzugsberechtigung besteht, wird bei eingegangenen Kosten ein Umsatzsteuersatz von 19 % angesetzt.
Die Gehölzwertermittlung setzt sich zusammen aus den Kosten der Pflanzung sowie den Kosten in der Anwachsphase und der Herstellungsphase. Diese drei Positionen werden im Folgenden kurz beleuchtet:
Kosten der Pflanzung
Hierunter fallen die Anschaffungskosten für das Gehölz. Die Kosten für das Gehölz werden Katalogen repräsentativer Baumschulen entnommen. Wichtig hierbei ist die Funktion, welche das betrachtete Gehölz im Kontext des Grundstückes ausübt. Denn hiernach wird die Pflanzgröße bestimmt, die üblicherweise verwendet würde. Hinzu kommen Kosten für Material und die Arbeit der Pflanzung. Unter letzteres fallen etwa die Herstellung der Pflanzgrube, ein eventueller Bodenaustausch und einmaliges Gießen.
Kosten der Anwachsphase / Wert des gepflanzten und angewachsenen Gehölzes
In diesem Schritt werden Pflegekosten für das gepflanzte Gehölz erhoben. Dazu zählen beispielsweise das Bewässern und Düngen, Schnittmaßnahmen, und Kontrolle auf Schädlinge. Hinzu kommen der Zinsanspruch aus der Investition der Pflanzung und ein Risikoanteil für einen Ausfall der Pflanzung.
Kosten der Herstellungsphase
Nach der Anwachsphase, welche meist 3 Jahre andauert, erfüllt das Gehölz zumeist noch nicht die bei der Ortsbesichtigung vorgefundene Funktion. In der Regel ist eine weitere Pflege des Gehölzes über einen Zeitraum notwendig, bis das Gehölz eine Größe erreicht hat, in der es seine Funktion erfüllt. Um dies zu berücksichtigen, werden die Pflegekosten über den weiteren Herstellungszeitraum erhoben und verzinst. Über diesen Zeitraum werden ebenso die Zinskosten für die bereits investierten Kosten einbezogen.