Baumkontrolle vom Experten

 

Die Baumkontrolle ist eine wesentliche Maßnahme zur Wahrung der Verkehrssicherungspflicht und dient dem Erhalt des Baumbestands. Sie kann sowohl die Überprüfung des allgemeinen Zustands eines Baumes als auch die spezielle Untersuchung auf Krankheiten oder Schädlinge umfassen.

Zudem dient sie dazu potenzielle Gefahren frühzeitig zu erkennen und geeignete Maßnahmen zur Schadensvermeidung zu treffen.

 

Was ist die Verkehrssicherungspflicht?

 

Die Verkehrssicherungspflicht bei Bäumen behandelt die rechtliche Verpflichtung von Baumbesitzern, dafür Sorge zu tragen, dass von seinen Bäumen keine Gefahr für Dritte ausgeht. Unter den Begriff „Dritte“ fallen z.B. Passanten, Verkehrsteilnehmer, aber auch benachbarte Grundstücke und Immobilien.

Konkret bedeutet das, dass der Eigentümer beispielsweise dafür verantwortlich ist, dass kein Baum aufgrund von Krankheit oder Instabilität umstürzt oder abbricht und dadurch Schäden an Personen oder Sachen verursacht.

Die Wahrnehmung dieser Verkehrssicherungspflicht ist durch regelmäßige FLL-Kontrollen sicherzustellen, bei denen der Gesundheitszustand des Baumes begutachtet und bewertet wird.

 

Die FLL-Richtlinien der Baumkontrolle

 

Die FLL-Baumkontrollrichtlinie ist ein verfahrensneutrales Regelkonsortium, das als Grundlage für die Kontrolle von Bäumen dient.

Sie schreibt unter anderem vor, dass Baumkontrollen in festen Intervallen von FLL-zertifizierten Baumkontrolleuren durchgeführt werden sollten.

In der Regel wird die visuelle Kontrolle einmal in zwei Jahren durchgeführt. Bei Bäumen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Gesundheit ein erhöhtes Risiko darstellen, können auch kürzere Kontrollintervalle mit technischer Kontrolle notwendig sein.

 

Welche Bäume müssen kontrolliert werden?

 

Grundsätzlich gilt für jeden Baum, der sich in der Zuständigkeit des Baumbesitzers befindet, eine Kontrollpflicht.

Steht ein Baum in unmittelbarer Nähe zu Verkehrsflächen, Gebäuden oder öffentlichen Aufenthaltsorten, so ist das Kontrollintervall entsprechend kurz zu wählen, um Gefahren nachhaltig zu minimieren.

 

Wie wird der Baum kontrolliert?

 

Ob ein Baum verkehrssicher ist oder nicht, lässt sich häufig schon durch eine intensive visuelle Kontrolle feststellen. Dabei sind nicht immer nur die offensichtlichen Schäden wie Höhlungen oder vorhandene Pilzfruchtkörper ausschlaggebend für eine Beurteilung der Verkehrssicherheit.

Oft sind die Anzeichen wesentlich subtiler. Wie jedes höhere Lebewesen ist auch ein Baum in der Lage, durch zum Beispiel Kompensationswachstum, auf Verletzungen zu reagieren.

So kann es vorkommen, dass eine intensive visuelle Überprüfung nicht ausreichend ist, um eine genaue Diagnose zu stellen. In diesen Fällen kommen messtechnische Kontrollwerkzeuge (eingehende Untersuchung) zum Einsatz, um ein aussagekräftiges Baumgutachten  zu erstellen.

Gängige technische Methoden sind hier die Bohrwiderstandsmessung und die Schalltomographie in Verbindung mit der elektrische Widerstandstomographie, um Fäulnis und Hohlräumen im Holzkörper zu diagnostizieren. Über dies besteht die Möglichkeit eines Zugversuch zur Abschätzung der Stand- und Bruchsicherheit.

Mit Hilfe all dieser Methoden kann der Zustand des Baumes genauer kontrolliert werden.

Rechtliche Folgen bei fehlender Baumkontrolle

 

Wer als Grundstückseigentümer oder Baumbesitzer seiner Pflicht zur regelmäßigen Baumkontrolle nicht nachkommt, kann im Falle eines Schadens (z.B. durch umstürzende Bäume) haftbar gemacht werden.

Dies kann sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Folgen haben, insbesondere wenn Personen verletzt werden oder Sachschäden entstehen.

Ausgenommen ist hier höhere Gewalt, wie z.B. starke Stürme. In solchen Fällen wird in der Regel geprüft, ob der Baumbesitzer seiner Sorgfaltspflicht nachgekommen ist und alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens unternommen hat.

 

Gibt es regionale oder kommunale Unterschiede bei der Baumkontrolle?

 

In vielen Städten und Kommunen gibt es sogenannte Baumschutzsatzungen oder Baumschutzverordnungen. Diese regeln den Umgang mit Bäumen auf öffentlichen und privaten Grundstücken. In einer Baumschutzsatzung kann zum Beispiel festgelegt werden, welche Baumarten unter Schutz stehen, ab welcher Größe ein Baum als schützenswert gilt und ob das Fällen oder Beschneiden möglich ist.

Auch bei geplanten Bauvorhaben spielen Baumschutzsatzungen häufig eine wichtige Rolle. So kann vorgeschrieben sein, dass für jeden gefällten Baum ein neuer Baum gepflanzt werden muss.

Mehr dazu finden Sie hier: Ökologische Baubegleitung.

Bei Verstößen gegen diese Satzung können hohe Strafen drohen. Die Regelungen können von Ort zu Ort stark variieren, daher ist es ratsam, sich vor geplanten Maßnahmen am Baum über die örtlich geltenden Bestimmungen zu informieren.

 

Was kostet eine Baumkontrolle in der Regel pro Baum?

 

Die Kosten für eine Baumkontrolle können stark variieren, je nach Lage der Baums, Größe des Gehölzbestandes und Untersuchungsmethodik. Eine einfache visuelle Kontrolle ist kostengünstiger, während technische Untersuchungen deutlich kostenintensiver sind.

 

Baumkontrolle durch den Experten. Wir helfen Ihnen weiter!

 

Die Kontrolle von Bäumen wird in der Regel von speziell ausgebildeten Fachleuten durchgeführt, den sogenannten Baumkontrolleuren oder Baumgutachtern.

Private Baumbesitzer dürfen ihre Bäume zwar selbst kontrollieren, sollten jedoch im Zweifelsfall immer einen Experten zu Rate ziehen, um die Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten.

Wir bei Engelmann & Co. stellen Ihnen unsere Experten für professionelle Baumkontrollen gerne zur Verfügung.

Wir arbeiten nach den aktuellen Vorgaben der FLL (Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschafsbau e.V.) und jede Kontrolle wird unveränderlich und übersichtlich in einem Zustandsprotokoll oder in einem hierfür entwickelten Baumkataster dokumentiert.

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