Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?

 

 

Einmal im Jahr? Alle zwei Jahre? Oder reicht es, einen Baum erst dann genauer anzusehen, wenn etwas auffällig erscheint?

Wie häufig ein Baum kontrolliert werden muss, lässt sich nicht mit einer einzigen Frist beantworten. Für Regelkontrollen gibt es zwar fachliche Orientierungswerte. Welches Intervall im konkreten Fall angemessen ist, hängt aber vom Zustand und der Entwicklungsphase des Baumes sowie von der berechtigten Sicherheitserwartung des Verkehrs am Standort ab.

Die Kontrollhäufigkeit ist deshalb keine reine Kalenderfrage. Sie ist das Ergebnis einer fachlichen Bewertung.

 

Baumkontrolleur bei der Kontrolle eines Baumes

 

Gibt es ein festes Kontrollintervall für Bäume?

Eine pauschale Vorgabe nach dem Muster „jeder Baum einmal pro Jahr“ gibt es nicht. Auch die Rechtsprechung spricht davon, dass ein Baumbestand in angemessenen Zeitabständen überwacht werden muss. Wie lang diese Abstände sein können, wird in der Fachpraxis anhand des konkreten Baumes und seines Umfeldes festgelegt.

Die FLL-Baumkontrollrichtlinien geben dafür Regel-Kontrollintervalle vor. Für gesunde oder leicht geschädigte Bäume unterscheiden sie nach Entwicklungsphase und berechtigter Sicherheitserwartung des Verkehrs:

  • Reifephase, geringere Sicherheitserwartung: in der Regel alle drei Jahre
  • Reifephase, höhere Sicherheitserwartung: in der Regel alle zwei Jahre
  • Altersphase, geringere Sicherheitserwartung: in der Regel alle zwei Jahre
  • Altersphase, höhere Sicherheitserwartung: in der Regel einmal jährlich
  • stärker geschädigte Bäume: grundsätzlich einmal jährlich

Bei Bäumen in der Jugendphase ist bei bedarfsgerechter Jungbaumpflege keine gesonderte Regelkontrolle vorgesehen. Wichtig ist außerdem: Die genannten Intervalle sind kein starres Schema. In fachlich begründeten und dokumentierten Fällen können kürzere oder auch längere Abstände erforderlich beziehungsweise vertretbar sein.

Wovon hängt das Kontrollintervall ab?

Für die Festlegung des nächsten Kontrolltermins werden mehrere Faktoren gemeinsam betrachtet. Nach der FLL-Systematik und der darauf abgestimmten Musterdienstanweisung von BADK und GALK gehören dazu insbesondere:

  • die berechtigte Sicherheitserwartung des Verkehrs,
  • der Zustand des Baumes, einschließlich Vitalität und vorhandener Schäden,
  • der Standort und Veränderungen im Baumumfeld,
  • die Entwicklungsphase sowie Alter und Baumart.

Keiner dieser Punkte sollte isoliert betrachtet werden. Ein alter Baum ist nicht automatisch gefährlich. Ebenso bedeutet eine Höhlung, ein Pilzfruchtkörper oder ein anderer Defekt nicht automatisch, dass ein Baum kurzfristig versagen wird. Entscheidend ist, welche Bedeutung der Befund am konkreten Baum hat und wie der Baum darauf reagiert.

 

Auffälligkeiten wie Höhlungen, Rindenveränderungen oder Pilzfruchtkörper
fließen in die Festlegung des nächsten Kontrolltermins ein.

Warum der Standort eine wichtige Rolle spielt

Zur fachlichen Beurteilung gehört nicht nur der Baum selbst. Ebenso wichtig ist die Frage, wie der mögliche Gefahrenbereich genutzt wird. An einer regelmäßig genutzten Straße, auf einem Schulhof, an einem Spielplatz oder in einer stark besuchten Grünanlage besteht eine andere berechtigte Sicherheitserwartung als beispielsweise an einem schwach frequentierten Weg oder in einer wenig besuchten Grünfläche.

Das bedeutet nicht, dass derselbe Baum an einem stark frequentierten Standort plötzlich gefährlicher wäre. Die Anforderungen an die Überwachung können dort jedoch höher sein, weil Menschen oder Sachen häufiger in den möglichen Wirkbereich eines Baum- oder Astversagens gelangen. Deshalb kann ein vergleichbarer Baumzustand an unterschiedlichen Standorten zu unterschiedlichen Kontrollintervallen führen.

Auch der Zustand des Baumes verändert das Intervall

Ein gesunder oder nur leicht geschädigter Baum muss in der Regel nicht genauso häufig kontrolliert werden wie ein Baum mit bereits bekannten, möglicherweise fortschreitenden Schäden. Dabei wird nicht allein erfasst, was geschädigt ist. Entscheidend ist auch, ob und wie der Baum auf einen Defekt reagiert und ob sich seit der letzten Kontrolle Veränderungen ergeben haben.

Gerade hier zeigt sich der Wert wiederkehrender Kontrollen: Ein einzelner Befund ist eine Momentaufnahme. Erst im Vergleich mit früheren Kontrollen lässt sich häufig zuverlässig beurteilen, ob eine Auffälligkeit stabil bleibt, fortschreitet oder sich durch Kompensationswachstum verändert.

Wann reicht der reguläre Kontrolltermin nicht aus?

Ein festgelegtes Regelintervall bedeutet nicht, dass bis zum nächsten Termin grundsätzlich nichts passieren muss. Nach außergewöhnlichen Ereignissen können zusätzliche Kontrollen erforderlich werden.

Die Musterdienstanweisung von BADK und GALK nennt dafür insbesondere extreme Witterungsereignisse wie Orkane oder Eisregen, Schadensfälle wie Anfahrunfälle, erhebliche Veränderungen im Baumumfeld – zum Beispiel größere Baumaßnahmen – sowie erhebliche Eingriffe in den Baum.

Nach einem schweren Sturm kann es deshalb notwendig sein, einen Baum erneut zu kontrollieren, obwohl die nächste Regelkontrolle planmäßig erst deutlich später vorgesehen wäre. Gleiches kann gelten, wenn im Wurzelbereich gebaut oder der Standort wesentlich verändert wurde.

 

Gehölzwertermittlung

Nach außergewöhnlichen Ereignissen wie Sturm oder erheblichen Eingriffen im Baumumfeld kann eine zusätzliche Kontrolle erforderlich werden. Denn: nicht immer sind Sturmschäden so eindeutig zu erkennen wie auf diesem Bild

 

Muss jedes Mal zur gleichen Jahreszeit kontrolliert werden?

Nein. Im Verlauf mehrerer aufeinanderfolgender Regelkontrollen sollen Bäume sowohl im belaubten als auch im unbelaubten Zustand betrachtet werden. Dadurch können saisonal unterschiedlich erkennbare Merkmale besser erfasst werden. Die Jahreszeit ist damit kein Selbstzweck, sondern Teil einer möglichst aussagekräftigen Kontrolle.

Wer legt fest, wann der Baum wieder kontrolliert wird?

Das Kontrollintervall gehört zum Ergebnis einer fachgerechten Baumkontrolle. Der Baumkontrolleur beurteilt den aktuellen Zustand, vorhandene Auffälligkeiten, die Entwicklungsphase und den Standort und legt daraus den nächsten Regelkontrolltermin fest.

Diese Entscheidung muss nachvollziehbar dokumentiert werden. In einem Baumkataster können unter anderem der Kontrollzeitpunkt, festgestellte Auffälligkeiten, erforderliche Maßnahmen und das nächste Intervall erfasst werden. Bei späteren Kontrollen lässt sich dann nachvollziehen, wie sich der Baum entwickelt hat und ob sich die fachliche Einschätzung verändert.

Fazit: Baumkontrolle ist kein starres Kalendersystem

Auf die Frage „Wie oft müssen Bäume kontrolliert werden?“ gibt es deshalb keine einzige Antwort für alle Bäume. Die FLL-Baumkontrollrichtlinien geben Regelintervalle vor, die sich an Baumzustand, Entwicklungsphase und Sicherheitserwartung des Standortes orientieren. Besondere Ereignisse können zusätzliche Kontrollen notwendig machen.

Entscheidend ist deshalb nicht nur: Wann wurde der Baum zuletzt kontrolliert?

Ebenso wichtig ist: Was wurde bei dieser Kontrolle festgestellt – und wann sollte dieser konkrete Baum unter diesen konkreten Standortbedingungen wieder angesehen werden?

 

 

Hinweis zur Einzelfallbewertung

Kontrollintervalle lassen sich nicht unabhängig vom einzelnen Baum und seinem Standort festlegen. Dieser Beitrag beschreibt allgemeine fachliche Grundsätze und ersetzt keine Baumkontrolle, Untersuchung oder Begutachtung vor Ort.

Fachgerechte Baumkontrollen und Dokumentation

Eine fachgerechte Baumkontrolle umfasst nicht nur die Beurteilung des aktuellen Baumzustandes. Dazu gehören auch die Festlegung erforderlicher Maßnahmen und eines geeigneten weiteren Kontrollintervalls. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Leistungsseite zur Baumkontrolle.

Quellen und weiterführende Literatur

  • Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e. V. (FLL): Baumkontrollrichtlinien – Richtlinien für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, Ausgabe 2020.
  • Bundesarbeitsgemeinschaft Deutscher Kommunalversicherer (BADK) / GALK-Arbeitskreis Stadtbäume: Musterdienstanweisung für Baumkontrollen zur Überprüfung der Verkehrssicherheit, Ausgabe 2021. Die dort wiedergegebene Tabelle der Regel-Kontrollintervalle ist den FLL-Baumkontrollrichtlinien 2020 entnommen.
  • Bundesgerichtshof: Urteil vom 13.06.2017 – VI ZR 395/16, insbesondere Rn. 7 zur Überwachung von Baumbeständen in angemessenen Zeitabständen.

 

 

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